Byzantinischer Senat

Personifikation des oströmischen Senats auf dem Konsulardiptychon des Theodorus Philoxenus, 525 n. Chr.

Der Byzantinische oder Oströmische Senat (altgriechisch Σύγκλητος Synklētos, oder Γερουσία Gerousia) war die Fortführung des Römischen Senats im spätantiken Oströmischen bzw. Byzantinischen Reiches. Er wurde nach der Gründung Konstantinopels im Jahr 330 durch Kaiser Konstantin den Großen eingerichtet. Die Institution des Senats überlebte die Jahrhunderte, wenngleich seine Relevanz kontinuierlich abnahm, bis er im 13. Jahrhundert verschwand.

Der Senat des Oströmischen Reiches bestand in den ersten Jahren seiner Existenz aus römischen Senatoren, die im Osten des Reiches lebten, und solchen, die gewillt waren, nach Konstantinopel umzuziehen, sowie schließlich aus einer Reihe von hochrangigen Bürokraten, die vom Kaiser in den Senat aufgenommen worden waren. Konstantin der Große bot jedem weströmischen Senator, der nach Konstantinopel umziehen wollte, eigenes Land und Getreide-Rationen an. Als Konstantin den Senat des Oströmischen Reiches ins Leben gerufen hatte, ähnelte er anfangs allerdings noch eher den Stadträten von wichtigen Städten wie Antiochia als einem regelrechten römischen Senat. Sein Sohn Constantius II. aber erhob den Status des östlichen Senats von einem städtischen zu dem einer kaiserlichen Körperschaft. Damit besaß der Senat von Konstantinopel fortan im Wesentlichen die gleichen Befugnisse wie der Senat von Rom, und seine Mitglieder trugen wie die weströmischen den Titel Vir clarissimus. Constantius II. und seine direkten Nachfolger erhöhten die Zahl der Senatoren schrittweise auf über 2000, indem sie Freunden, Höflingen und diversen Provinzbeamten Zutritt zum Senat gewährten.

Der östliche Senat existierte bis ins späte 6. Jahrhundert parallel zum weströmischen Senat in Rom, bis dieser sich um 590 auflöste. Fortan war der Senat in Konstantinopel der einzige römische Senat.


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